1. GELTUNGSBEREICH
Für unsere Verträge und Lieferungen gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen, soweit nicht schriftlich Abweichendes vereinbart ist. Änderungen und Ergänzungen der vorliegenden Verkaufs- und Lieferbedingungen sind nur dann bindend, wenn sie mindestens in Textform von Ertonik Medizintechnik GmbH genehmigt wurden. Die vorliegenden Verkaufs- und Lieferbedingungen haben gegenüber etwaigen Kauf- oder sonstigen Bedingungen des Käufers Vorrang. Dies gilt auch dann, wenn derartige Bedingungen die Geltung anderer Verkaufs- und Lieferbedingungen ausschließen.
2. VERTRAGSABSCHLUSS
Produktbestellungen sollen in textlicher Form oder mündlich an die Ertonik Medizintechnik GmbH (nachstehend „Ertonik“ genannt) gerichtet werden. Bestellungen sind erst dann für Ertonik bindend, wenn Ertonik die bestellte Ware geliefert hat oder sie in Textform oder in Schriftform angenommen hat.
3. PREISE
Listenpreise sind freibleibend. Es gelten die am Tage der Auftragsbestätigung gültigen Preise. Alle angegebenen Preise sind Nettopreise und verstehen sich exklusive Versand- und Versicherungskosten und gesetzlicher Mehrwertsteuer.
4. VERSANDTAGE
Bestellungen bis 15:00 Uhr werden am darauf folgenden Tag, Bestellungen nach 15:00 Uhr werden am übernächsten Tag zu den vereinbarten Versandkosten (Handling Fee) zugestellt. Versandtage sind Montag bis Freitag. Feiertage, Samstage und Sonntage sind keine Versandtage. Bestellungen die nach 15:00 Uhr die Firma Ertonik erreichen, aber trotzdem am darauf folgenden Tag zugestellt werden sollen, müssen gesondert auf Zustellmöglichkeit und Höhe der Versandkosten angefragt werden.
5. LIEFERTERMINE UND TEILLIEFERUNGEN
Liefertermine oder -fristen bedürfen der Schriftform. Bei Überschreitung der Lieferfrist ist der Käufer zur Setzung einer angemessenen Nachfrist berechtigt. Ein Rücktrittsrecht wegen Lieferverzug oder Unmöglichkeit steht dem Käufer erst nach Ende der Nachfrist zu. Terminüberschreitungen aufgrund von höherer Gewalt und sonstiger unvorhersehbarer Ereignisse, die nicht in der Sphäre der Ertonik liegen, hat Ertonik nicht zu vertreten. Teillieferungen sind zulässig, soweit diese dem Käufer zumutbar sind und der angemessene Interessenausgleich zwischen den Parteien nicht wesentlich beeinträchtigt wird. Durch Teillieferungen entstehen dem Käufer keine zusätzlichen Kosten für Porto und Verpackung.
6. ERFÜLLUNGSORT/VERSAND
Die Lieferung der Produkte innerhalb Deutschland erfolgt FCA (Free Carrier d.h. Frei Frachtführer- – Incoterms 2010). Die Gefahr des Untergangs geht mit Übergabe der Waren an ein Transportunternehmen, welcher Art auch immer, auf den Käufer über. Bei Verzögerungen der Übergabe aufgrund von Umständen, die der Käufer zu vertreten hat, geht die Gefahr im Moment der Anzeige und der Möglichkeit des Versandes auf den Käufer über.
7. BEREITSTELLUNG DER LEIHINSTRUMENTARIEN ZUR DURCHFÜHRUNG VON OPERATION
Das Leihinstrumentarium und die Implantate bleiben Eigentum der Firma Ertonik. Der Verbrauch von Implantaten und den Verbrauchsmaterialien aus dem Leihinstrumentarium ist mit der Verbrauchsmeldung nach Durchführung der Operation der Firma Ertonik per Fax oder Email mitzuteilen Die verbrauchten Materialien werden entsprechend der Mitteilung in Rechnung gestellt. Das Leihinstrumentarium und die nicht verbrauchten Implantate werden bis spätestens 5 Tage nach der Operation von einem Kurier der Firma Ertonik abgeholt. Es sei denn, es wurde schriftlich eine dauerhafte Überlassung des Sets vereinbart.
8. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen fällig und zahlbar, es sei denn im Einzelfall ist eine längere Zahlungsfrist vereinbart. Bei Zahlungsverzug fallen die gesetzlichen Verzugszinsen an und der Kunde ist zum Ersatz weiter etwaig entstehender Verzugsschäden verpflichtet. Im Falle von Zahlungsverzug Ist Ertonik berechtigt Folgelieferungen nur noch gegen Vorkasse auszuliefern.
9. EIGENTUMSVORBEHALT
Die von Ertonik gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Verkäufers. Der Käufer verwahrt das (Mit-) Eigentum des Verkäufers unentgeltlich. Bei Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter in das im Besitz des Käufers befindliche Eigentum des Verkäufers hat der Käufer dem Verkäufer unverzüglich in Textform und bei Gefahr im Verzug auch fernmündlich zu benachrichtigen. Sämtliche gerichtlichen und außergerichtlich entstehenden Kosten, die zur Aufhebung des Zugriffes und zur Wiederbeschaffung der Kaufsache notwendig aufgewendet werden müssen, gehen zu Lasten des Käufers. Die Möglichkeit des Nachweises durch den Käufer, dass ein geringerer Schaden entstanden ist, bleibt unberührt.
10. ABNAHME/MÄNGELRÜGE
Der Käufer hat die gelieferten Produkte unverzüglich bei Lieferung in Augenschein zu nehmen und Ertonik unverzüglich, spätestens jedoch eine Woche nach Lieferung, schriftlich über etwaige Mängel in Kenntnis zu setzen. Verdeckte Mängel sind Ertonik schriftlich unverzüglich nach ihrer Aufdeckung mitzuteilen. Erfolgt eine entsprechende Rüge nicht oder nicht rechtzeitig, so gilt die erhaltene Lieferung als vertrags- und ordnungsgemäß.
11. GEWÄHRLEISTUNG
Ertonik leistet die Gewähr dafür, dass die jeweiligen Produkte zum Zeitpunkt des Versands (i) ihren jeweiligen durch Ertonik veröffentlichten und zum Zeitpunkt der Aufgabe und Annahme der Bestellung geltenden Spezifikationen entsprechen, (ii) frei von Material- und Verarbeitungsfehlern sind und (iii) gemäß den geltenden Fertigungsstandards gefertigt wurden. Diese Gewährleistung gilt für die einmalige Verwendung bei einem Patienten. Die Gewährleistungsrechte sind grundsätzlich auf Nachlieferung beschränkt. Sollte sich herausstellen, dass auch durch Nachlieferung keine vertragsgemäße Erfüllung erreicht wird, so ist der Käufer nach Fristsetzung zur Wandlung oder Minderung berechtigt.
Die Gewährleistung erstreckt sich nicht (i) auf Produkte oder Ersatzteile, die, ganz gleich, in welcher Art, durch eine andere Person als durch Ertonik abgewandelt oder umgeändert oder mit anderen Geräten kombiniert wurden, oder (ii) auf Mängel, die zurückzuführen sind (a) auf den Einsatz oder den Betrieb in einem nicht von Ertonik vorgesehenen oder empfohlenen Anwendungsbereich bzw. einer ebensolchen Umgebung; (b) auf Dienstleistungen seitens anderer Personen als der Mitarbeiter von Ertonik oder anderer schriftlich durch Ertonik zugelassener Personen oder (c) auf einen Unfall, eine Fahrlässigkeit, eine fehlerhafte Verwendung oder darauf, dass das Produkt anders als im normalen Umfang eingesetzt wurde, (iii) ferner gilt die Gewähr1eistung nicht, falls der Käufer (oder der Benutzer der Produkte) gegen eine seiner Pflichten gemäß den Abschnitten 1-4 der deutschen Medizinprodukte Verordnung verstoßen hat. Für im Rahmen dieser Gewähr1eistung gelieferte Ersatzprodukte oder -teile wird nur der noch nicht abgelaufene Anteil der ursprünglichen Gewährleistungsfrist übernommen.
12. HAFTUNG
Ertonik haftet nach den Bestimmungen des Medizinproduktegesetzes, des Produkthaftungsgesetzes, soweit anwendbar, in Fällen der ausdrücklichen Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos, wegen vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung und bei schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Für leicht fahrlässig verursachte Sach- und Vermögensschäden haften wir nur im Falle der Verletzung solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht und auf deren Erfüllung der Käufer in besonderem Maße vertrauen darf (wesentliche Vertragspflichten), jedoch begrenzt auf den bei Vertragsschluss voraussehbaren, vertragstypischen Schaden. Die Haftung für Schäden aller Art, die infolge unsachgemäßer Behandlung der Produkte durch den Käufer entstehen, ist ausgeschlossen, es sei denn, Ertonik hätte sie zu vertreten.
13.VERJÄHRUNG
Ansprüche wegen Mängeln verjähren in 12 Monaten, gerechnet ab Gefahrübergang. Für Rechtsmängel gilt Entsprechendes. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen
14. ANWENDBARES RECHT/ GERICHTSSTAND/ UNWIRKSAMKEIT
Das Vertragsverhältnis unterliegt deutschem Recht. Die UN-Konvention zu Verträgen für den internationalen Kauf von Gütern findet keine Anwendung. Alleiniger Gerichtsstand ist Mannheim. Ertonik ist jedoch berechtigt, den Käufer an jedem anderen gesetzlich zulässigen Gerichtsstand zu verklagen. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
15. VERTRAULICHKEIT
Der Käufer verpflichtet sich, die Verkaufs- und Lieferbedingungen einschließlich u. a. der hierin möglicherweise erwähnten Artikel, Preise und Mengen vertraulich zu behandeln.
16. DATENSCHUTZERKLÄRUNG
Unsere Datenschutzerklärung finden Sie auf unserer Webseite unter: https:ertonik.de/datenschutzerklaerung/. Nähere Informationen, wie wir mit Ihren Daten umgehen, welche Sie uns zur Verfügung stellen, entnehmen Sie bitte dem beigefügten Hinweisblatt.
AGB 01-09-2019PREISE